Informationen zum Erwerb der Mitgliedschaft beim
Frankfurter Eisenbahnsiedlungsverein eG, Frankfurt am Main
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Genossenschaft sind im § 3 der Satzung der Genossenschaft festgelegt. Die Mitgliedschaft kann nur mit einer vom Bewerber unterzeichneten, unbedingten Erklärung erworben werden.
Über die Aufnahme beschließt der Vorstand (§4 (1) der Satzung der Genossenschaft).
Mit der Aufnahme in die Genossenschaft sind Sie verpflichtet, das Eintrittsgeld von EUR 110,00 und die beiden Geschäftsanteile (Pflichtanteile) von zusammen EUR 1.240,00 zu zahlen.
Bei Zuweisung einer Wohnung ist ein dritter Geschäftsanteil (620,00 €), bei Zuweisung eines Einfamilienhauses oder einer Maisonette-Wohnung ein vierter Geschäftsanteil (2 x 620,00 €) erforderlich.
Grundsätzlich müssen bei Abschluss eines Nutzungsvertrages die notwendigen Geschäftsanteile voll eingezahlt sein oder werden.
Die Übertragung von Geschäftsguthaben ist möglich, jedoch bedarf sie der Zustimmung des Vorstandes. Sie wird nur dann erteilt, wenn die Mitgliedschaft des Übertragenden mindestens zwei Kalenderjahre bestanden hat.